Kontakt
Dr. Susanne Schaefer
Geschäftsführerin
Stiftung Cusanuswerk
Baumschulallee 5
D-53115 Bonn
Tel: +49(0)228-9 83 84 0
Fax. +49(0)228-9 83 84 99
stiftung(at)cusanuswerk.de
Spendenkonto
Stiftung Begabtenförderung
Cusanuswerk
Pax-Bank eG Köln
Konto-Nr. 296 470 11
BLZ 370 601 93
Möglichkeiten der Unterstützung
Es gibt vielfältige Möglichkeiten, die Arbeit des Cusanuswerks durch eine Zuwendung zur Stiftung Begabtenförderung Cusanuswerk zu unterstützen.
Spende
Eine Spende ist eine freiwillige Leistung in Form von Geld, Sachmitteln oder Zeit, die ohne die Erwartung einer Gegenleistung erbracht wird.
Eine Spende muss von der begünstigten Organisation zeitnah zur Verwirklichung ihrer satzungsgemäßen Zwecke ausgegeben werden.
Organisationen, die wie die Stiftung Begabtenförderung Cusanuswerk vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sind, können für Spenden Zuwendungsbestätigungen ausstellen. Diese wirken sich steuermindernd für die Spender aus.
Ein Beispiel:
Mit einer einmaligen Spende von 10.000 € ermöglichen Sie die Durchführung Theologischer Lektüretage für Studierende aller Fakultäten. Diese Tage dienen der Auseinandersetzung mit den Schriften eines berühmten Theologen, so etwa mit Karl Rahner, Nikolaus Cusanus oder Papst Benedikt XVI.
Zustiftung
Eine Zustiftung ist eine Zuwendung zum Kapitalstock der Stiftung. Im Unterschied zu einer Spende unterliegt eine Zustiftung nicht der zeitnahen Mittelverwendung.
Eine Zustiftung ermöglicht die langfristige und dauerhafte Realisierung von Projekten, da das Vermögen im Kapitalstock nicht angetastet wird, sondern die jährlichen Erträge zur Durchführung der Projekte verwendet werden.
Ein Beispiel:
Mit einer Zustiftung von 50.000€ (und erwarteten jährlichen Erträgen von derzeit rund 1200€) unterstützen Sie die Durchführung einer Abschlussausstellung unserer Künstlerförderung.
Stiftungsfonds
Ein Stiftungsfonds ist eine größere Zustiftung (ab 100.000€), die dem Kapitalstock der Stiftung zufließt.
Die Einrichtung eines Stiftungsfonds unter dem Dach der Stiftung Begabtenförderung Cusanuswerk ist dann sinnvoll, wenn Ihnen der Aufwand der Gründung einer eigenen Stiftung zu groß ist und Sie sich mit den Zielen des Cusanuswerks identifizieren können.
Sie können dem Stiftungsfonds Ihren Namen geben und eine spezielle Zweckbindung, z.B. die Unterstützung der Musikerförderung im Cusanuswerk, mit Ihrer Zustiftung verbinden.
Ein Beispiel:
Mit der Einrichtung eines Stiftungsfonds von 100.000€ (und erwarteten jährlichen Erträgen von derzeit rund 2500€) finanzieren Sie das Preisgeld des alle zwei Jahre vergebenen Cusanus-Preises für besonderes gesellschaftliches Engagment.
Treuhand-Stiftung
Eine Treuhand-Stiftung ist eine unselbständige Stiftung unter dem Dach der Stiftung Begabtenförderung Cusanuswerk, die über ein Stiftungskapital von mindestens 250.000€ verfügt.
Die Errichtung einer Treuhand-Stiftung ist dann sinnvoll, wenn Sie Ihre Stiftung vergleichsweise schnell und unaufwändig errichten möchten und zudem nicht viel Zeit und Geld für ihre Verwaltung aufwenden möchten. Staatlicherseits ist bei der Gründung einer Treuhand-Stiftung nur die Finanzbehörde, nicht die Stiftungsaufsicht beteiligt.
Kommt der Stiftungszweck der Treuhand-Stiftung der Arbeit des Cusanuswerks zugute, ist die Verwaltung durch die Dachstiftung für Sie weitgehend kostenfrei. Das bedeutet: Das eingesetzte Vermögen und seine Erlöse kommen fast gänzlich dem festgelegten Stiftungszweck zugute.
Weitere Informationen zur Errichtung einer Treuhand-Stiftung entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Merkblatt des Bundesverbands Deutscher Stiftungen.
Stifterdarlehen
Ein Stifterdarlehen ermöglicht Ihnen eine Stiftung auf Zeit.
Falls Sie unsicher sind, ob Sie Ihr Geld nicht später doch noch benötigen, z.B. für die Alterssicherung oder eine unvorhersehbare Notlage, können Sie der Stiftung Begabtenförderung Cusanuswerk einen bestimmten Geldbetrag als zinsloses, kostenfreies Darlehen überweisen.
Wir schließen mit Ihnen als Darlehensgeber einen Vertrag über die Höhe des Darlehens (sinnvoll ab 10.000€), die Kündigungsfrist und ggfs. die Laufzeit ab. Die Zinsen fließen steuerfrei unserer Stiftung zu. Für Sie entsteht deshalb keine Abgeltungssteuer.
Ein Stifterdarlehen kann problemlos in eine Zustiftung umgewandelt werden oder der Stiftung Begabtenförderung Cusanuswerk testamentarisch vermacht werden.
